EU-Reifenlabel


1. Kraftstoffeffizienz
Rollwiderstand und damit zusammenhängende Kraftstoffeffizienz.
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5 % möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.


2. Nasshaftung
Der Wirkungsgrad hängt hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse G um bis zu 30 % verkürzen. Bei einem „normalen“ PKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der Bremsweg auf einer durchschnittlichen griffigen Bahn um bis zu 18 m kürzer sein.


3. Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräusches des Reifens in Dezibel. Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.

Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.

Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.

Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.

4. Verordnung
Verweis auf die Verordnung 1222/2009-C1, C2 oder C3